Familie
Bei einer vollstationären medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung des Versicherten zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 500 Euro einmalig je nachfolgend aufgeführter Erkrankung während der Vertragslaufzeit
- Bösartige Tumorerkrankungen (z.B. Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs)
- gutartige Tumore des Nervensystems (z.B. Tumor der Hirnhaut oder des Hörnerven)
- Herzerkrankungen (z.B. Verengung der Herzkranzgefäße, Herzrhythmusstörungen)
- arterielle Gefäßerkrankungen (z.B. Erweiterung der Bauchschlagader, Verengung der Beinschlagader)
- Erkrankungen der Wirbelsäule mit Beeinträchtigung von Nerven (z.B. Bandscheibenvor-fall)
- Erkrankungen und Verletzungen des Kniegelenks und des Schultergelenks (z.B. Arthro-se, Kreuzbandriss)
Die Pauschale zahlen wir - unabhängig von einer Auslandsreise - auch bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung in Deutschland