Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an dem Partnernetzwerk financeads

§1 Grundlagen

Die financeads GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden: financeads) bietet unter den URLs www.financeads.de und www.financeads.net eine Plattform für das Betreiben von Partnerprogrammen aus dem Bereich Geld & Finanzen an. Anbieter von Partnerprogrammen werden nachfolgend als „Advertiser“ bezeichnet, Webseitenbetreiber, sog. Affiliates, als „Partner“.

financeads vermittelt dem Advertiser Partner mit dem Ziel, die Angebote des Advertisers zu bewerben. Der Advertiser zahlt dem Partner für diese Bewerbung eine vorher definierte erfolgsabhängige Provision. Art und Höhe der Vergütung werden durch den Advertiser unter Zugrundelegung der unter §3 definierten Erfolgsziele festgelegt. Ergänzend bietet financeads Partnern die Möglichkeit die Partnerprogramme mittels zur Verfügung gestellter White Label-Rechner auf ihrer Seite einzubinden (financeads Tools).

§2a Partner: Webseitenbetreiber

1. Partner sind gewerblich oder selbstständig tätige, voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen, die Advertisern zur Vermarktung von Waren und Dienstleistungen aller Art einen Platz auf ihrer Homepage/Website zur Verfügung stellen. Als von financeads akzeptierte Werbeflächen gelten insbesondere Internetseiten sowie Newsletter und Anzeigen im Rahmen von Suchmaschinenmarketing. Hierfür erhalten die Partner eine erfolgsbezogene Vergütung vom Advertiser.

2. Partner sind weder Anbieter von Finanzprodukten oder -dienstleistungen, noch Makler oder Finanzberater. Sie vermitteln keine Produkte oder Dienstleistungen der Advertiser, sondern lediglich Webseitenbesucher. Eine Ausnahme stellen die in §2b genannten Finanzmakler dar.

3. Dem Partner ist bekannt, dass die Vermittlungstätigkeit nach der Gewerbeordnung abhängig von den vermittelten Produkten erlaubnispflichtig sein kann. Der Partner sichert zu, alle für die Vermittlungstätigkeit einschlägigen gewerberechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und auf Verlangen nachzuweisen. Er sichert weiter zu, allen bestehenden gesetzlichen Beratungspflichten vollständig nachzukommen.

4. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommisionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

§2b Partner: Finanzmakler

1. Ein Sonderfall der Partner sind Finanzmakler. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie a) zusätzlich zu den unter §2a Abs.1 genannten Werbeflächen oder b) ausschließlich die Produkte und Dienstleistungen der Advertiser im direkten Kundenkontakt vertreiben.

2. Bei der Anmeldung bei financeads hat ein Partner im Sinne des Abs. 1 im Anmeldeformular anzugeben, dass er Finanzmakler ist. Dem Partner ist bekannt, dass die Vermittlungstätigkeit nach der Gewerbeordnung abhängig von den vermittelten Produkten erlaubnispflichtig sein kann. Der Partner sichert zu, alle für die Vermittlungstätigkeit einschlägigen gewerberechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und auf Verlangen nachzuweisen. Er sichert weiter zu, allen bestehenden gesetzlichen Beratungspflichten vollständig nachzukommen.

3. financeads stellt dem Finanzmakler bei Bedarf geeignete Werbemittel oder -flächen zur Verfügung, so dass dieser auch ohne eigene Internetseite am Netzwerk von financeads teilnehmen kann.

4. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommisionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

§3 Advertiser

1. Advertiser sind Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Rahmen eines Partnerprogramms bei financeads einbinden. Hierzu stellt der Advertiser Werbemittel (z.B. Banner oder Textlinks) sowie aktuelle Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Advertiser vergütet dem Partner vorher definierte Erfolgsziele. Diese können sein:

a) Pay-per-View: Einblendung eines vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittels auf der Werbefläche des Partners
b) Pay-per-Click: Weiterleitung eines Besuchers der Werbefläche des Partners auf die Website des Advertisers infolge eines Klicks auf ein vom Advertiser zur Verfügung gestelltes Werbemittel.
c) Pay-per-Lead: Durchführung einer bestimmten, zuvor definierten Aktion durch einen Besucher auf der Website des Advertisers, sofern der Besucher auf diese über die Werbefläche des Partners mittels eines vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittels gelangt.
d) Pay-per-Sale: Durchführung einer Kaufhandlung durch einen Besucher auf der Website des Advertisers, sofern der Besucher auf diese über die Werbefläche des Partners mittels eines vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittels gelangt.
e) Pay-per-Click-Out: Klick des Besuchers auf einen zuvor definierte Werbefläche oder einen Link auf der Webseite des Partners.
f) Pay-per-Period: Einbindung eines bestimmten Werbemittels auf einer zuvor festgelegten Werbefläche für einen zuvor festgelegten Zeitraum.
g) Eine Kombinationen aus den unter a) bis f) genannten Erfolgszielen

2. Der Advertiser räumt financeads und dem jeweils akzeptierten Partner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.

3. Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.

§4 Teilnahme an financeads

1. Ein Anspruch auf Zulassung zu financeads besteht nicht.

2. Voraussetzung für die Teilnahme an financeads ist die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen sowie die ausdrückliche Zulassung des Partners durch financeads. Hierzu müssen sich die Partner unter Angabe der entsprechenden Daten bei financeads bewerben.

3. Es können nur Webseiten angemeldet werden, die auf den anmeldenden Partner registriert sind oder zu deren Nutzung der angemeldete Partner berechtigt ist. Die angemeldeten Webseiten müssen ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten.

4. Der Partner gewährleistet, dass von ihm angemeldete Werbeflächen sowie von ihm übermittelten Werbemittel und sonstige Daten nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Unzulässig sind danach insbesondere a) Inhalte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte, verletzten, die b) gewaltverherrlichender, pornographischer, staatsgefährdender oder jugendgefährdender Art sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie c) sämtliche Eingaben, die Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise den Betrieb von financeads zu stören. Soweit financeads wegen derartiger Inhalte Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellt der verursachende Partner financeads von diesen Ansprüchen (inklusive der nach Gesetz anfallenden Kosten für Rechtsberatung und Prozessführung) frei.

5. Der Versuch, die Plattform auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Partners. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf das erworbene Guthaben. Als Manipulation wird jeder Versuch angesehen, die Systeme und das Abrechnungsprinzip der Plattform durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners durch entsprechende Manipulationsversuche die Statistiken und damit die an ihn auszuzahlenden Beträge zu beeinflussen, wird für jeden festzustellenden Versuch eine Vertragstrafe in Höhe von € 1000 zzgl USt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Teilnehmer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt. Die Vertragstrafe ist an eine von financeads zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

6. Jeder Versuch die Systeme, Technologien, Scripte, Codes, Abrechnungsmechanismen und -Prinzipien von Financeads zu umgehen, zu manipulieren oder sonst irgendwie zu beeinflussen ist verboten und kann zur Folge eine Strafanzeige gegen den Verursacher wegen Betruges oder Betrugsversuch haben.

7. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell sind. Sollte der Partner Nachteile aufgrund mangelhafter oder veralteter Kontaktdaten erleiden, fällt dies in seine alleinige Verantwortung.

8. Der Partner ist verpflichtet, seine Nachrichten regelmäßig abzurufen und sich so auf dem Laufenden zu halten.

9. financeads behält sich vor, seinen Partnern Nachrichten mit für diese relevanten Informationen zu financeads oder einzelnen Partnerprogrammen zuzusenden.

§5 Sonderbestimmungen für die Teilnahme am financeads Netzwerk

Beantragt der Partner eine Freischaltung für das financeads Netzwerk (Bewerbung von Einzelkampagnen), kommen zusätzlich nachfolgende Bestimmungen zur Anwendung.

§5.1 Teilnahme an Partnerprogrammen der Advertiser

Der Partner bewirbt sich für jedes Partnerprogramm gesondert. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung einer Bewerbung obliegt dem Advertiser. Die Annahmeentscheidung kann durch den Advertiser auch automatisiert erfolgen. Ein Vertrag zwischen Advertiser und Partner gilt mit der Annahme der Bewerbung durch den Advertiser auch im Falle einer automatisierten Annahmeentscheidung als geschlossen.

§5.2 Werbemittel

1. Der Partner trägt die Verantwortung für die richtige technische Einbindung und damit zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung.

2. Werbemittel dürfen ausschließlich auf Websites oder sonstigen Werbeflächen eingesetzt werden, die von financeads und dem jeweiligen Advertiser freigegeben sind.

3. Dem Partner ist es nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittelcodes oder -tags auf irgendeine Weise zu verändern. Ausnahmen müssen durch den Advertiser und durch financeads schriftlich bestätigt werden.

4. Beim Versenden von E-Mails bzw. Newslettern mit Werbung für financeads und/oder die Partnerprogramme stellt der Partner sicher, dass dieses unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbes. §7 UWG („Spam“) sowie der aktuellen Rechtsprechung, geschieht.

§6 Sonderbestimmungen für die Nutzung der financeads Tools

Beantragt der Partner eine Freischaltung für die financeads Tools (Einbindung der Vergleichsrechner), kommen zusätzlich nachfolgende Bestimmungen zur Anwendung.

§6.1 Einbindung in eine Werbefläche

1. Der Partner trägt die Verantwortung für die richtige technische Einbindung und damit zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung

2. Die Vergleichsrechner dürfen ausschließlich in die bei financeads angemeldeten Werbeflächen mittels der bereitgestellten Verfahren eingebunden werden.

3. Die Einbindung kann per Link, per iFrame oder per PHP-Include erfolgen. Die entsprechenden Quellcodes bzw. Dateien werden dem Partner in seinem persönlichen Zugangsbereich zur Verfügung gestellt.

4. Es ist nicht gestattet die Vergleichsrechner mittels technischer Manipulation derart abzuändern, dass die korrekte Messung entstandener Erfolge gemäß §3 negativ beeinflusst wird.

§6.2 Gewährleistung für financeads Tools

1. financeads weist die Partner ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Daten und Informationen von Dritten eingeholt werden. Eine Überprüfung aller von Dritten gelieferten Informationen und Daten ist Financeads nicht möglich. Die Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Zudem wählt Financeads die Informations- und Datenlieferanten sorgfältig aus und führt Kontrollmaßnahmen, soweit möglich, durch. Diese Kontrollmaßnahmen können aufgrund der Vielzahl der gelieferten Informationen und Daten und der ständigen Aktualisierung nur stichprobenartig erfolgen. Financeads gewährleistet daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bezogenen Daten und Informationen.

2. Zudem weist Financeads den Partner ausdrücklich darauf hin, dass der zur Verfügung gestellte Content ausschließlich zu unverbindlichen Informationszwecken bereitgestellt wird. Durch Financeads erfolgt keinerlei Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von entsprechenden Produkten. Der zur Verfügung gestellte Content ersetzt keinesfalls eine fachliche, speziell auf die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden zugeschnittene Beratung.

§7 Vergütung

1. Zur Abwicklung der Vergütungen richtet financeads Partnerkonten ein und verwaltet diese. Der Partner erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftverfahren, d.h. dass anstelle einer Rechnungslegung durch den Partner eine Gutschrift von financeads erstellt wird.

2. Der Anspruch der Partner gegenüber financeads auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es ist zu einem der in §3 a) bis f) beschriebenen Erfolge über die dem Partner bereitgestellten Werbemittel gekommen.
  • Der Erfolg wurde von financeads erfolgreich protokolliert und vom Advertiser bestätigt.
  • Der Erfolg wurde vom Advertiser nicht nachträglich storniert.
  • Das Transaktionskonto des Advertisers ist gedeckt.
  • Es liegt kein Verstoss gegen diese AGB vor.

3. Automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks sind nicht gestattet und werden durch den Advertiser nicht vergütet.

4. Die Vergütung kann bei allen Partnerprogrammen durch den Advertiser geändert werden. Die Partner werden in schriftlicher Form spätestens 24 Stunden vor einer Änderung durch den Advertiser informiert.

5. Die Auszahlung erfolgt für den Abrechnungsmonat jeweils bis zum 10. des Folgemonats auf das Bankkonto des Partners. Auf Wunsch hat der Partner die Möglichkeit bestehende Guthaben auch zweimal monatlich auszahlen zu lassen, dies teilt er financeads über die entsprechende Einstellung in seinem persönlichen Zugangsbereich mit. Guthaben werden nicht verzinst.

6. An die Partner werden Beträge ab EUR 50,00 ausgezahlt.

7. Erzielt der Partner in einem Monat Einnahmen, die unter EUR 50,00 liegen, werden diese in den Folgemonat / die Folgemonate übertragen und so lange summiert, bis die Auszahlungsgrenze erreicht ist.

§8 Gewährleistung und Haftung

1. financeads stellt seine Dienste, Systeme, Technologien und Lösungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, sowie für eine fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Dienste, Systeme, Technologien bzw. Lösungen wird nicht übernommen.

2. Gegenüber Unternehmen haftet financeads für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit financeads, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet financeads nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von financeads besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von financeads, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Gegenüber Privatpersonen haftet financeads nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von financeads zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet financeads jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von financeads der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch financeads und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

5. financeads verweist auf seinen Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: financeads erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte des gelinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich financeads hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller auf dem Webauftritt von financeads verlinkten Seiten und macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Links, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.

6. financeads haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von Werbemitteln entstehen. Für die technische und inhaltliche Gestaltung der Werbemittel sind allein die Advertiser verantwortlich.

7. Ist der Partner beratend tätig haftet er gegenüber dem Advertiser und financeads für schuldhafte Falschberatungen der Kunden und andere schuldhafte Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Wird der Advertiser oder financeads wegen fehlerhafter Beratung des Partners in Anspruch genommen, hat der Partner den Advertiser bzw. financeads von allen daraus entstehenden Ansprüchen (inklusive der nach Gesetz anfallenden Kosten für Rechtsberatung und Prozessführung) freizustellen.

§9 Laufzeit / Kündigung

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Der Partner und financeads können diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit per E-Mail, Fax oder Brief kündigen.

3. Bestehendes Guthaben des Partners wird mit Vertragsbeendigung ohne Abzüge an den Partner ausgezahlt.

10 Datenschutz

10.1 Der Schutz personenbezogener Daten ist financeAds von großer Bedeutung – gleichzeitig ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des financAds Netzwerks. financAds erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

10.2 financAds ist deshalb berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Teilnahme am financAds Netzwerk zu ermöglichen.

10.2.1 financAds erhebt, verarbeitet und nutzt insbesondere die bei der Registrierung erhobenen Daten sowie Daten, die bei der Teilnahme am Netzwerk anfallen.

10.2.2 financAds nutzt die Kontaktdaten auch, um im Zusammenhang mit der Teilnahme am financAds Netzwerk mit dem Publisher per E-Mail in Kontakt zu treten. Der Empfang dieser Nachrichten kann in dem financAds-Account deaktiviert werden. financAds empfiehlt jedoch, den Empfang zu aktivieren, da hier wesentliche Informationen wie etwa Veränderungen der Vergütung kommuniziert werden.

10.3 Eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen als den in Ziff. 10.2 genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Publishers oder einer gesetzlichen Bestimmung, die financAds diese Nutzung erlaubt.

10.4 Der Publisher kann über die E-Mail-Adresse datenschutz@financeads.net Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten.

§11 Änderungen der Teilnahmebedingungen

Änderungen dieser AGB sind jederzeit möglich. Sie werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt und allen Betroffenen in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Sofern kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb von 6 Wochen erfolgt, gelten die neuen AGB als angenommen.

§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen financeads und dem jeweiligen Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand Nürnberg.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Nürnberg, 23.05.2018
financeads GmbH & Co. KG, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg