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2,50 EUR / Lead
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Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung

Die Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude ist immer dann erforderlich, wenn Abschreibungen für eine vermietete Immobilie geltend gemacht werden sollen. Diese sind nur auf den Gebäudewertanteil möglich, da Grundstücke nicht abnutzen. Das Finanzamt berechnet Bodenwert und Gebäudewert mit der sogenannten BMF-Arbeitshilfe, deren Ergebnis oft zum Nachteil des Steuerzahlers ausfällt. Deshalb wurde sie bereits mehrfach vom Bundesfinanzhof gerügt.

Um den maximalen Steuervorteil für die Immobilien herauszuholen, sollte der Kunde von seinem Recht Gebrauch machen und eine Methode zur Kaufpreisaufteilung wählen, die die individuellen Aspekte der Immobilie berücksichtigt. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass Eigentümer das Verfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung frei wählen dürfen. Ein individuelles Gutachten zur Kaufpreisaufteilung berücksichtigt die vielfältigen Aspekte, die Einfluss auf den Wert des Gebäudes nehmen (Lage, Bodengüte, Bauweise und Ausstattung, Sanierungen, etc.). So kommen wir als Gutachter zu einer marktgerechten Kaufpreisaufteilung. Ein Kaufpreisaufteilungs-Gutachten ist die einzige Methode, die keine starre Berechnung ist, sondern eine fachliche Argumentation beinhaltet. Deshalb können die Finanzbehörden eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung so gut wie nie rechtswirksam ablehnen.

Provision:
Kostenlose Ersteinschätzung: 2,50€ je Lead
Gutachterliche Stellungnahme zum Gebäudewertanteil: 75 EUR je Sale

Provisionsbedingungen:
1) gilt nur für Neukunden
2) ausgenommen sind Mehrfachanfragen und Anfragen mit falschen Daten
3) die Leadprovision wird ausgeschüttet, wenn der Kunde die Ersteinschätzung erfolgreich durchgeführt hat
4) die Saleprovision wird ausgeschüttet, wenn eine Gutachterliche Stellungnahme zum Abschluss führt

Sonstige Bedingungen:
1) Keine Anzeigenschaltung unter Verwendung des Markennamens Kaufpreis-Aufteilung.com und möglicher Falschschreibweisen.
2) Keine Provisionsweitergabe/Incentivierung ohne vorherige schriftliche Genehmigung der konkreten Kampagne.

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